Betreuungskosten 


Eltern können bei dem zuständigen Jugendamt eine Förderung für Kindertagespflege nach § 24 SGB VIII beantragen. Dieser deckt einen Großteil der Betreuungskosten ab.
 
Die Höhe des Elternbeitrages, welche an das Jugendamt zu entrichten ist, ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl an Kindern in der Familie.
Für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben (also ab dem 2. Geburtstag), ist der Besuch einer Kindertagespflegestelle bis zum vollendeten dritten Lebensjahr beitragsfrei.
 
Welches Jugendamt bzw. welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Für Bingen (ebenfalls VG-Sprendlingen-Gensingen und VG Rhein-Nahe) zuständig:
 
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Jugendamt
Frau Theobald
Tel.: 06132-78713900
E-Mail: [email protected]
 
Zu dem Vertrag zwischen den Eltern und dem Jugendamt wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Eltern und mir, der Kindertagespflegeperson, abgeschlossen. Dieser regelt u.a. den monatlichen Eigenanteil und eine Verpflegungsaufwandpauschale, die von den Eltern an mich zu entrichten ist (unabhängig von Elternbeiträge die an das Jugendamt entrichtet werden).
 
Die Verpflegungsaufwandpauschale beinhaltet Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack und Getränke (stilles Wasser und ungesüßter Tee).
 
Gut zu wissen: Betreuungskosten (abzgl. Verpflegungskosten) sind steuerlich absetzbar.